Das LG Essen stellte mit Urteil vom 01.12.2016 fest, dass die seitens der Adaxio AMC GmbH (ehemaligen Paratus AMC GmbH) betriebene Zwangsvollstreckung unzulässig ist. Nachdem schon das LG Frankfurt a.M. und das LG Erfurt in durch unsere Kanzlei geführten Verfahren die ehemalige Paratus AMC GmbH entsprechend verurteilten, kam ein weiteres Gericht zu dem Ergebnis, dass die Adaxio AMC GmbH nicht vollstrecken darf. Diese außergewöhnlich gut begründete Entscheidung ist für Darlehensnehmer der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH extrem wichtig.
Hintergrund der Entscheidung war ein sogenannter Schrottimmobilienfall. Die Kläger erwarben im Jahr 2005 zur Kapitalanlage und Altersvorsorge eine Eigentumswohnung in Dorsten, die über die damalige GMAC-RFC Bank GmbH finanziert wurde. Nachdem die Adaxio AMC GmbH die persönliche Zwangsvollstreckung betrieb, wandten sich die Anleger an uns.
Zunächst sollte auch in dieser Angelegenheit versucht werden, eine vergleichsweise außergerichtliche Lösung zu finden, was bereits in mehreren Fällen auch mit der Adaxio AMC GmbH gelungen ist. Nachdem die Regulierungsgespräche jedoch nicht zu einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis führten, setzten sich die Darlehensnehmer mit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Maßnahmen der Adaxio AMC GmbH zur Wehr.
In diesem Prozess wurde unter anderem die fehlende Forderungsinhaberschaft der Adaxio AMC GmbH geltend gemacht. Nach unserem Kenntnisstand ist die Paratus AMC GmbH bzw. die jetzige Adaxio AMC GmbH schon seit Längerem nicht mehr Inhaber der Darlehensforderungen der ehemaligen GMAC-RFC Bank, was den Kunden der damaligen Bank in aller Regel völlig unbekannt ist. Vielmehr wurden die Kreditforderungen einschließlich der Sicherheiten regelmäßig bereits vor vielen Jahren auf verschiedene Drittgesellschaften übertragen.
Als neue Forderungsinhaber treten ausländische Gesellschaften wie die „E-MAC DE“ oder auch die „Stichting Security Trustee E-MAC DE“ auf. Einige Darlehensnehmer erhielten auch die Mitteilung, dass deren Kreditforderungen nunmehr auf die „L2 B.V.“ übertragen worden seien.
Daher wurde auch in dem Verfahren vor dem LG Essen geltend gemacht, dass die Adaxio AMC GmbH weder Inhaberin der Darlehensforderung, noch der Rechte aus der Grundschuld ist. In diesem Zusammenhang ist das Gericht unseren verschiedenen rechtlichen Argumenten erfreulicherweise in jedem einzelnen Punkt gefolgt und erklärte die Zwangsvollstreckung bereits aufgrund der undurchsichtigen Übertragungstatbestände für unwirksam.
Ein weiterer, bei finanzierten Immobilienkapitalanlagen oftmals sträflich vernachlässigter Punkt wurde ebenfalls in den Prozess eingeführt: Der Widerruf des Darlehensvertrages. Das LG Essen folgte hier wie bereits das LG Nürnberg-Fürth in einem ebenfalls durch uns erstrittenen Urteil vom 06.09.2016 auch insoweit unserer rechtlichen Argumentation und erachtete den Widerruf des Darlehensvertrages entgegen einiger anderer Gerichte für wirksam, konnte die Auswirkungen auf die Zulässigkeit Zwangsvollstreckung aber dahinstehen lassen.
Darlehensnehmer sollten ihre Finanzierungen der ursprünglichen GMAC-RFC Bank GmbH daher unbedingt prüfen lassen.
In vielen Fällen kann man sich gegen bereits eingeleitete oder drohende Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich zur Wehr setzen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.