Schrottimmobilien:
Kostenfreie Prüfung Ihres Anspruchs

Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Abgasskandal beraten lassen!

Kostenlose Ersteinschätzung

Um Ihren Einzelfall bestmöglich prüfen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen, die Sie bequem hier hochladen können.

  • Kaufvertrag/Bestellung/Rechnung
  • Darlehensvertrag, falls das Kfz (teilweise) finanziert wurde
  • Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II)
  • Rückrufschreiben/Schreiben des KBA bzw. des Herstellers bzgl. Software-Update
  • Kilometerstand (Lichtbild Tachometer)

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch gerne nachreichen.

Bekannt aus:

Worum geht es bei Schrottimmobilien

Der Begriff der „Schrottimmobilien“ steht für eine Vielzahl wirtschaftlich gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen, aus deren Beteiligung Anlegern Schäden in immensen Dimensionen entstanden sind und bis zum heutigen Tage noch entstehen. Anders als es die Bezeichnung zunächst vermuten lässt, handelt es sich in aller Regel zwar nicht um „Bruchbuden“ im Sinne von baufälligen oder grob mangelhaften Objekten. Gleichwohl stellt sich die Investition für viele Anleger als schwerwiegendes wirtschaftliches Problem dar.

Versprechen einer „Vollkasko-Immobilie“

Grundkonzept aller Modelle war der „finanzierte Immobilienerwerb ohne Eigenkapital zwecks Steuerersparnis“. Im Rahmen der Beratungsgespräche wurde den Anlegern durch die Vermittler typischerweise versprochen, dass sie das Darlehen bei der Bank allein oder zumindest größtenteils aus den Mieteinnahmen und Steuervorteilen zurückführen könnten. Zudem wurde in aller Regel auch die besondere Werthaltigkeit der Immobilie hervorgehoben und ein gewinnbringender Weiterverkauf zugesagt.

Fehlende Mieteinnahmen

Die Realität sah jedoch oftmals völlig anders aus. Die versprochenen Mieten waren nicht zu erzielen. Gegebene Mietgarantien erwiesen sich als wertlos. Auch die steuerlichen Vorteile traten in aller Regel nicht in der prognostizierten Höhe ein. In der Konsequenz gerät das Grundkonzept aller Modelle in Schieflage. Die Darlehen können nicht aus Mieten und Steuervorteilen bedient werden. Vielmehr werden Zuzahlungen aus dem sonstigen Vermögen der Anleger notwendig, die manchmal gar nicht oder jedenfalls nur unter größten Anstrengungen erbracht werden können.

Überteuerte Preise

Ein weiteres, äußerst gewichtiges Problem ist die Minderwertigkeit der Objekte. Die den Anlegern abverlangten Kaufpreise waren oftmals erheblich überhöht. Somit stehen den Investitionen weitaus geringere Gegenwerte gegenüber. Die Schere zwischen den tatsächlichen Verkehrswerten der Immobilien und den Darlehenssummen kann existenzgefährdende Dimensionen annehmen. Noch offene Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen der tatsächlichen Werte sind in der Praxis leider keine Seltenheit. Anlegern, denen die Minderwertigkeit nicht bewusst ist, „sitzen“ bildlich gesprochen auf „einer tickenden Zeitbombe“, die in aller Regel erst Jahre später, etwa bei Verkaufs-oder Umfinanzierungsversuchen, „explodiert“.

Natürlich ist nicht jede zu Steuersparzwecken erworbene Immobilie zur Kapitalanlage auch eine tatsächliche „Schrottimmobilie“. Anleger sollten aber unbedingt wachsam sein, um möglichst bald reagieren und so Schäden vermeiden zu können.

Prüfen Sie Ihre Immobilienkapitalanlage

Wer bezüglich seiner Immobilienkapitalanlage unsicher ist oder Anzeichen von Fehlentwicklungen feststellt, kann sich in einem ersten Schritt anhand unseres 10-Punkte-Leitfadens, der unter anderem in der Fachzeitschrift Vermögen und Steuern veröffentlicht worden ist, einen Überblick über seinen individuellen Handlungsbedarf verschaffen. Selbstverständlich kann dieser Leitfaden eine qualifizierte Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall nicht ersetzen. 

Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls zur Verfügung. 

  1. Recherchieren Sie im Internet: Bei der Suche nach Ihrem Immobilienverkäufer oder dem Vertriebsunternehmen könnten Sie erste Anhaltspunkte zu deren Seriosität und Informationen zu Ihrer Kapitalanlage finden.
  2. Nutzen Sie die Gemeinschaft unter Miteigentümern: Sammeln Sie gemeinsam Informationen zu Ihrer jeweiligen Wohnanlage. Wichtig sind vor allem Unterlagen aus Zeiten der Beratung, des Kaufs und der Finanzierung. Dies können beispielsweise Prospekte, Berechnungsbeispiele, Schreiben und Bestätigungen des Bauträgers oder Vertriebs sein. Klären Sie, welche Bank die anderen Miteigentümer finanziert hat.
  3. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben Ihrer Immobilie: Kontrollieren Sie auf der Einnahmenseite Mieteinnahmen und dauerhafte Steuervorteile, auf der Ausgabenseite Zinsen und Tilgung, Betriebskosten sowie sonstige objektbezogene Aufwendungen. Ist Ihnen bislang ein Unterdeckungsschaden, also ein Verlust entstanden?
  4. Prüfen Sie, ob es eine Tilgungslücke gibt: Vergleichen Sie den offenen Darlehensrest bei der Bank mit dem aktuellen Verkaufswert Ihrer Immobilie.
  5. Prüfen Sie Ihre Darlehenskonditionen: Entsprechen die vereinbarten Zinsen dem aktuellen Marktniveau? Wie hoch war der marktübliche Zins zum Zeitpunkt, als der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde?
  6. Vergleichen Sie die Mietpreisentwicklung: Decken sich die versprochenen Miteinnahmen mit der tatsächlich erzielten Miete? Welche Miete ist dauerhaft und langfristig erzielbar? Näheres hierzu finden Sie in den regionalen Mietspiegeln.
  7. Prüfen Sie das Datum Ihrer Immobilienkapitalanlage: Haben Sie bereits vor längerer Zeit Ihre finanzierte Kapitalanlage getätigt und stellen Unregelmäßigkeiten fest, sollten Sie unbedingt wachsam sein. Handelt es sich nämlich tatsächlich um eine sogenannte Schrottimmobilie, besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche verjähren.
  8. Kontaktieren Sie Ihren Vermittler: Stellen Sie ihm konkrete Fragen zu Ihrem Objekt und Ihren bisherigen Feststellungen, im Idealfall in einem persönlichen Gespräch und in Gegenwart eines Zeugen.
  9. Kontaktieren Sie Ihren Immobilienverkäufer: Bitten Sie um ein persönliches Gespräch und lassen Sie sich sämtliche Unterlagen zu Ihrer Immobilie vorlegen. Nehmen Sie auch hier einen Zeugen zum Gespräch mit.
  10. Ziehen Sie einen erfahrenen Fachmann zu Rate: Anleger, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann die stets notwendige, sorgfältige Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls vornehmen. Erst hiernach kann und sollte entschieden werden, ob und auf welchem Wege gehandelt werden muss.