Dieselskandal:
Kostenfreie Prüfung Ihres Anspruchs

Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Abgasskandal beraten lassen!

Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch prüfen

Um Ihren Einzelfall bestmöglich prüfen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen, die Sie bequem hier hochladen können.

  • Kaufvertrag/Bestellung/Rechnung
  • Darlehensvertrag, falls das Kfz (teilweise) finanziert wurde
  • Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II)
  • Rückrufschreiben/Schreiben des KBA bzw. des Herstellers bzgl. Software-Update
  • Kilometerstand (Lichtbild Tachometer)

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch gerne nachreichen.

Bekannt aus:

Sie sind vom Abgasskandal betroffen?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern:

1. Minderwert

Auto behalten & Entschädigung erhalten

Sie möchten Ihr Auto behalten?
2. Rückabwicklung

Kaufpreis zurück & Auto abgeben

Sie möchten Ihren Diesel loswerden?

Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrem Einzelfall geeignet ist, um Ihre Schadensersatzansprüche effektiv geltend zu machen.

Die Verjährung droht

Deshalb sollten Sie jetzt handeln!

Der Dieselskandal weitet sich immer mehr aus. Seit dem Bekanntwerden des Volkswagen-Abgasskandals rund um den berüchtigten EA189 Motor kommt zunehmend ans Licht, dass auch zahlreiche andere Hersteller bei ihren Dieselmotoren eine „Schummel-Software“ verwendet haben. Betroffen sind nicht nur die in Kfz der Marken Audi, Porsche und VW verbauten 3.0 Liter und 4.2 Liter Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898. Gerade in letzter Zeit rücken auch Fiat Wohnmobile zunehmend in den Fokus des Abgasskandals. Ferner sorgt der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 für eine Art Dieselgate 2.0.

Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.

Wir empfehlen Ihnen dringend rasches Handeln, um bestehende Ansprüche nicht zu gefährden. Denn in vielen Fällen droht bereits zeitnah die Verjährung.

Einfach, bequem und schnell

So kommen Sie zu Ihrem Recht

1. Daten einreichen

Mit unserem Formular senden Sie uns Unterlagen und Informationen zu Ihrem Auto

2. Kostenfreie Prüfung

Wir schätzen Ihren Fall rechtlich ein. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich

3. Ergebnis unserer Prüfung

Nach eingehender Prüfung teilen wir Ihnen unsere rechtliche Einschätzung mit

4. Weiteres Vorgehen

Nun entscheiden Sie frei, ob Sie uns beauftragen wollen, oder nicht.

Referenzen (Auszug)

Einige unserer Erfolge im Abgasskandal

Urteil
OLG Naumburg
28.02.2022 -
12 U 132/21
Fahrzeug
KM-Stand
VW Beetle 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2014
61.230 km
Entschädigung
27.340 €
Urteil
LG Nürnberg-Fürth
17.11.2021 -
16 O 1081/21
Fahrzeug
KM-Stand
Audi A6 3,0 TDI Euro 5
Gekauft als Gebrauchtwagen in 2017
155.557 km
Entschädigung
18.300 €
Urteil
OLG Köln
28.10.2021 -
28 U 14/21
Fahrzeug
KM-Stand
Audi A8 3,0 TDI Euro 6
Leasing in 2014
174.580 km
Entschädigung
28.640 €
Urteil
LG Nürnberg-Fürth
31.08.2021 -
4 O 7555/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Touareg 3,0 TDI Euro 6
Gekauft als Neuwagen in 2017
22.230 km
Entschädigung
60.300 €
Urteil
OLG Schleswig
31.08.2021 -
7 U 187/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Tiguan 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2011
106.650 km
Entschädigung
12.710 €
Urteil
LG Halle
07.06.2021 -
9 O 121/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Beetle 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2014
55.875 km
Entschädigung
27.950 €

Topthemen im Abgasskandal

Was Sie jetzt wissen sollten

BGH bestätigt mit Urteilen vom 21.02.2022 trotz Verjährung Anspruch auf Schadensersatz im VW Abgasskandal

Für eine Vielzahl von Geschädigten des VW Dieselskandals, die bislang noch nicht geklagt haben, hat sich das Warten gelohnt. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit zwei wichtigen Urteilen vom 21.02.2022, VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21, rund um den Skandalmotor EA189, dass Besitzer eines neu gekauften VWs grundsätzlich Anspruch auf sog. Restschadensersatz haben. Damit ist die Volkswagen AG auch dann zur vollumfänglichen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn der Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung bereits verjährt ist. 

Käufer von Neufahrzeugen aus dem VW-Konzern sollten daher kein Geld verschenken, sondern VW umgehend in die Haftung nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von VW direkt oder von einem Händler erworben wurde. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Entschädigung sind denkbar einfach:

  • Fahrzeug verfügt über einen EA189 Motor
  • Erwerb erfolgte vor dem 20.09.2015 als Neufahrzeug (ein ggf. danach erfolgter Verkauf ändert nichts an dem Anspruch)
  • Erwerb (ggf. auch Zahlung des Kaufpreises) ist nicht länger als 10 Jahre her (Berechnung auf den Tag genau)

Das „Audi-Jahr“ hat im Dieselskandal begonnen – Verjährung droht Ende 2022

Im Audi Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren des Typs EA896 (Gen2), EA897 bzw. EA898 wird dem Jahr 2022 besondere Bedeutung zukommen. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 wird der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. Denn im Jahr 2019 erhielt eine Vielzahl Betroffener die erste unerfreuliche Post von Audi, Volkswagen oder Porsche. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss daher seine Ansprüche möglichst bald und jedenfalls noch in diesem Jahr durchsetzen.

Audi wurde bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. So konnte die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte beispielsweise in diesen Verfahren verbraucherfreundliche Urteile erstreiten:

  • vor dem LG Nürnberg-Fürth:
    • Urteil vom 18.08.2020, 4 O 219/20 (Audi Q7, Euro 6)
    • Urteil vom 26.02.2021, 4 O 1981/20 (Audi A8, Euro 6)
    • Urteil vom 29.03.2021, 4 O 1730/20 (Audi A6, Euro 6)
    • Urteil vom 17.11.2021, 16 O 1081/21 (Audi A6, Euro 5)
    • Urteil vom 07.09.2021, 4 O 8137/20 (Audi A6, Euro 5)
    • Urteil vom 31.08.2021, 4 O 7555/20 (VW Touareg, Euro 6)
  • und vor dem LG Marburg:
    • Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20 (Audi A6, Euro 5)
  • sowie vor dem OLG Köln:
    • Urteil vom 28.10.2021, 28 U 14/21 (Audi A8, Euro 6)

Schadensersatz im Wohnmobil Abgasskandal – Lage für Fiat spitzt sich zu

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera und Landau die FCA Italy S.p.A. in der Verantwortung sahen, verurteilte auch das Landgericht Meiningen erst im Januar 2022 den italienischen Fahrzeughersteller zu Schadensersatz. Die Entscheidungen zeigen, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. 

Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Es dürfte unserer Meinung nach daher nur eine Frage der Zeit sein, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird.

Volkswagen Abgasskandal: Dieselgate 2.0 nimmt beim EA288 Fahrt auf

Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 bislang noch nicht die Dimension wie bei dem berüchtigten EA189 hat, stellten in letzter Zeit zahlreiche Gerichte fest, dass die Volkswagen AG auch bei dem Nachfolgermotor auf Schadensersatz haftet. So sah beispielsweise das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, in der beim EA288 installierten Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz. 

Der Druck auf die Volkswagen AG erhöht sich daher zunehmend. Dies dürfte umso mehr gelten, als sich in dem der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einige Textpassagen finden, die unserer Meinung nach auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen.

Opel Abgasskandal nimmt weiter Fahrt auf: Aktueller Rückruf des KBA für rund 74.500 Fahrzeuge

Seit dem 17.02.2022 ist die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Zusammenhang mit dem Opel Dieselskandal um einen Eintrag reicher. Allein in Deutschland werden rund 74.500 Autos verpflichtend zurückgerufen. Opel versuchte bereits seit 2016 die Abgasproblematik bei zahlreichen Fahrzeugen zunächst mit „freiwilligen Verbesserungsmaßnahmen“ durch ein Software-Update in den Griff zu bekommen, um so den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner hatten bereits mehrfach davor gewarnt, dass sich an freiwillige Maßnahmen der Hersteller oftmals auch verpflichtende Rückrufe anschließen können.

Dies ist nunmehr speziell bei Opel erneut eingetreten. Denn offenbar ist es Opel unserer Meinung nach wieder nicht gelungen, einen gewissen Prozentsatz der Fahrzeuge auf freiwilliger Basis nachzurüsten. Daher hat das KBA jetzt die Daumenschrauben angezogen und der Rückruf wird verpflichtend. So machte die Bundesbehörde am 17.02.2022 öffentlich, dass rund 74.500 Opel-Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia im Bauzeitraum zwischen 2013 bis 2018 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems überarbeitet werden müssen. Betroffen sind 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6. 

In der Folge des amtlichen Rückrufs des KBA werden Tausende Opel-Fahrer demnächst unter dem Hersteller-Code E222115640 (22-C-013) 07A Post erhalten. Ebenso wie bei den vorangegangenen amtlichen Rückrufen zu anderen Modellen werden die Halter deutlich darauf hingewiesen werden, dass die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten kann, falls das Update innerhalb einer gewissen Frist nicht installiert werden sollte.

Handeln Sie jetzt!

Autohersteller, die vom Dieselskandal betroffen sind

Wissenswertes

Aktuelles zum Thema Abgasskandal

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Volkswagen-Chef Herbert Diess gab auf der Betriebsversammlung am 28.06.2022 Vollgas. Nach dem Dieselskandal begann der Wolfsburger Autobauer als einer der...
Die deutsche Rechtsprechung versagt teilweise den gebotenen Verbraucherschutz. Dabei haben die Gerichte indessen oftmals das Europarecht nicht im Blick. Dieses...
In der Folge des Abgasskandals schloss VW nach einer britischen Massenklage unlängst mit mehr als 90.000 Haltern von Fahrzeugen der...
Auch wenn der Fiat Dieselskandal noch nicht die Dimension wie beispielsweise bei VW oder Audi erreicht hat, wird es für...
Das LG Dessau-Roßlau erließ mit Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21, erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung für Betroffene des Fiat Dieselskandals....