Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Opel Dieselskandal beraten lassen!
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Aus Leidenschaft für Verbraucher
Der Dieselskandal hat auch Opel längst erreicht. Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bereits am 06.11.2019 bestätigte, dass der im Oktober 2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnete Rückruf rechtmäßig war, wurden Tausende Opel-Fahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia zurückgerufen.
Wie bei zahlreichen anderen Herstellern auch, sind in den Motoren nach den Feststellungen des KBA unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Die illegale Software erkennt, ob sich die Fahrzeuge im Realbetrieb oder auf dem Prüfstand befinden, und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Dabei werden die Stickoxid-Grenzwerte einzig im Testzyklus eingehalten, nicht jedoch beim Betrieb der Fahrzeuge auf der Straße.
Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Opel Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.
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Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge
Opel versuchte seit 2016 die „Abgasproblematik“ bei zahlreichen Modellen zunächst mit einer „freiwilligen Verbesserungsmaßnahme“ (Software-Update) in den Griff zu bekommen. Hierbei ist es Opel indessen offenbar nicht rechtzeitig gelungen, ausreichend viele der betroffenen Modelle des Cascada, Insignia und Zafira mit einem Software-Update zu versehen.
Am 17.10.2018 erließ das KBA sodann einen Rückrufbescheid, der das bislang freiwillige Softwareupdate als sofort verpflichtend anordnete. Von dem amtlichen Rückruf betroffen sind derzeit Dieselmotoren des Typs B16DTH und B20DTH mit der Abgasnorm Euro 6, die in folgenden Fahrzeugvarianten verbaut worden sind:
Den meisten Fahrern der betroffenen Opel-Modelle wurde bereits mitgeteilt, dass sie jetzt das Software-Update aufspielen müssen. Falls das Update innerhalb einer gewissen Frist nicht installiert werden sollte, wird deutlich darauf hingewiesen, dass die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten kann.
Der Opel Dieselskandal zeigt exemplarisch, dass ebenso wie bei anderen Herstellern auch aus einem „freiwilligen“ Rückruf ein verpflichtender Rückruf werden kann.
Seit dem 17.02.2022 ist die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Zusammenhang mit dem Opel Dieselskandal um einen Eintrag reicher. Allein in Deutschland werden rund 74.500 Autos verpflichtend zurückgerufen.
Unserer Meinung nach ist es Opel wiederum nicht gelungen, einen gewissen Prozentsatz der Fahrzeuge auf freiwilliger Basis nachzurüsten. Daher hat das KBA aktuell erneut die Daumenschrauben angezogen und der Rückruf wird verpflichtend. So machte die Bundesbehörde am 17.02.2022 öffentlich, dass rund 74.500 Opel-Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia im Bauzeitraum zwischen 2013 bis 2018 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems überarbeitet werden müssen. Betroffen sind 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6.
In der Folge des amtlichen Rückrufs des KBA werden Tausende Opel-Fahrer demnächst unter dem Hersteller-Code E222115640 (22-C-013) 07A Post erhalten. Ebenso wie bei den vorangegangenen amtlichen Rückrufen zu anderen Modellen werden die Halter deutlich darauf hingewiesen werden, dass die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten kann, falls das Update innerhalb einer gewissen Frist nicht installiert werden sollte.
Softwareupdates sind keine Lösung
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ der Opel Automobile GmbH können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht wirklich überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
Dementsprechend berichteten uns viele Opel-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.
Opel übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.
Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.
Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.
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