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Auch der spanische Automobilhersteller Seat ist als Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns in den VW Dieselskandal verwickelt. Denn die durch VW hergestellten, manipulierten Dieselmotoren des Typs EA189 sind auch in zahlreichen Fahrzeugvarianten von Seat verbaut worden. Aktuell sorgt vor allem der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 mit vier Zylindern (Euro 5 und Euro 6) für eine Art Dieselgate 2.0, das auch vor Seat nicht Halt macht.
Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Seat Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.
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VW ist in der Haftung
Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 bislang noch nicht die Dimension wie bei dem berüchtigten EA189 hat, stellten in letzter Zeit viele Gerichte im gesamten Bundesgebiet fest, dass die Volkswagen AG auch bei dem Nachfolgermotor auf Schadensersatz haftet.
Neben zahlreichen positiven Entscheidungen durch Landgerichte verurteilte erstmals das OLG Köln mit Urteil vom 19.02.2021 die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Die VW-Anwälte hatten den Gerichtstermin versäumt. Daher erließ das OLG Köln ein sogenanntes Versäumnisurteil. Den Vorwurf, dass VW in dem Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, erachtete das Gericht als zugestanden.
Auch das OLG Naumburg sah in seinem Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, in der beim EA288 installierten Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz.
Der Druck auf die Volkswagen AG erhöht sich daher auch beim EA288 zunehmend. Dies dürfte umso mehr gelten, als sich in dem der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einige Textpassagen finden, die unserer Meinung nach auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen.
Schadensersatz trotz Verjährung
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 25.05.2020 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189 Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Hiernach erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer als Schadensersatz. Das Auto geben Sie zurück.
In vielen Verfahren gegen die Volkswagen AG kommt es auch gar nicht zu einem Rückabwicklungsurteil. Zahlreiche Fälle lassen sich schnell und unkompliziert mit einer Entschädigungsleistung zugunsten der betroffenen Erwerber lösen und die Fahrzeuge können behalten werden. Eine solche Regulierung kann vor dem Hintergrund der aktuell hohen Wiederverkaufspreise oft wirtschaftlich sinnvoll sein.
Zahlreiche Betroffene des VW Dieselskandals, die bislang noch nichts unternommen haben, ärgern sich und glauben, dass es jetzt zu spät sei. Dies ist jedoch ein Irrglaube! Denn in vielen Fällen hilft VW die Einrede der Verjährung nichts.
Wir hatten im Gegensatz zu manch anderer Verbraucherschutzkanzlei seit jeher entschieden die Auffassung vertreten, dass Schadensersatzansprüche bei Dieselmotoren des Typs EA189 auch heute noch durchsetzbar sind. Denn selbst, falls man wie manche Gerichte einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB als verjährt erachten wollte, folgt die Haftung der Volkswagen AG doch jedenfalls aus § 852 BGB.
Der Bundesgerichtshof bestätigte aktuell mit zwei wichtigen Urteilen vom 21.02.2022, VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21, rund um den Skandalmotor EA189, dass jedenfalls die Besitzer eines neu gekauften Kfz der Marke Volkswagen grundsätzlich Anspruch auf sog. Restschadensersatz haben. Damit ist die Volkswagen AG auch dann zur vollumfänglichen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn der Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung bereits verjährt ist. Unseres Erachtens wird es in vielen Verfahren keine Rolle spielen, ob es sich um ein Kfz der Marke Seat handelt. Die Rechtsprechung des BGH zum sog. Restschadensersatz dürfte teils auf Seat-Fahrzeuge mit einem EA189 Motor zu übertragen sein.
Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge
Aktuell sorgt vor allem der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 mit vier Zylindern (Euro 5 und Euro 6) für eine Art Dieselgate 2.0. Die Hinweise verdichten sich mehr und mehr, dass VW auch bei dem EA288 unter Verwendung einer sogenannten Fahrkurvenerkennung erneut „getrickst“ hat.
Der Motor des Typs EA288 wurde ab 2014 in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns verbaut. Für die Marke Seat können beispielhaft folgende Fahrzeuge genannt werden:
Seit dem Bekanntwerden der VW-Dieselaffäre Ende 2015 steht fest, dass der Volkswagen-Konzern millionenfach Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren verkauft und damit seine Kunden und die Zulassungsbehörden systematisch getäuscht hat. Die illegale Software erkennt, ob sich das Fahrzeug im Realbetrieb oder auf dem Prüfstand befindet und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Dabei werden die Stickoxid-Grenzwerte einzig im Testzyklus eingehalten, nicht jedoch beim Betrieb des Autos auf der Straße.
In den Motoren des Typs EA189, die allein in Deutschland in rund 2,4 Millionen Autos der Marken Seat, VW, Skoda und Audi verbaut worden sind, wurden dementsprechend durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. (=) VW, Skoda, Audi farbig und link zur jeweiligen Hersteller-Unterseite)
Folge sind ab 2016 unzählige amtliche Rückrufe unter dem Hersteller-Code 23S1, der unter anderem folgende Modelle der Marke Seat erfasst:
Verpflichtende Rückrufe und freiwillige Updates
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wertete die emissionsbezogene Prüfstandserkennung bei den EA189 Motoren als unzulässige Abschalteinrichtung und verpflichtete den Volkswagen-Konzern dementsprechend mit bestandskräftigem Bescheid vom 14.10.2015, die Programmierung zu entfernen.
Ab dem Jahr 2016 startete dementsprechend auch Seat unter dem Hersteller-Code 23S1 eine umfassende Rückrufaktion. Einer Vielzahl von Seat-Fahrern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines angeordneten Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss.
Bei einigen Seat-Modellen, in denen Motoren des Typs EA288 verbaut sind, finden unter dem Aktionscode 23AJ sogenannte (noch) freiwillige Servicemaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben von Seat übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Seat-Fahrern ein Software-Update nahegelegt.
Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.
Softwareupdate keine Lösung
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ von Seat können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht wirklich überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
Dementsprechend berichteten uns viele Seat-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.
Seat übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.
Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.
Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates sicherlich weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.
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