Porsche Dieselskandal:
Kostenfreie Prüfung Ihres Anspruchs

Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Porsche Dieselskandal beraten lassen!

Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch prüfen

Um Ihren Einzelfall bestmöglich prüfen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen, die Sie bequem hier hochladen können.

  • Kaufvertrag/Bestellung/Rechnung
  • Darlehensvertrag, falls das Kfz (teilweise) finanziert wurde
  • Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II)
  • Rückrufschreiben/Schreiben des KBA bzw. des Herstellers bzgl. Software-Update
  • Kilometerstand (Lichtbild Tachometer)

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch gerne nachreichen.

Bekannt aus:

Sie sind vom Abgasskandal betroffen?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern:

1. Minderwert

Auto behalten & Entschädigung erhalten

Sie möchten Ihr Auto behalten?
2. Rückabwicklung

Kaufpreis zurück & Auto abgeben

Sie möchten Ihren Diesel loswerden?

Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrem Einzelfall geeignet ist, um Ihre Schadensersatzansprüche effektiv geltend zu machen.

Aus Leidenschaft für Verbraucher

Ihr Anwalt im Porsche Dieselskandal

Auch der Premium-Hersteller Porsche ist von dem Dieselskandal nicht verschont geblieben. Porsche stellt die Dieselmotoren nicht selbst her, sondern verbaut in seinen Autos die durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA897 und EA898. 

Diese Motoren verfügen oftmals über verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen. Dementsprechend gab es auch für zahlreiche Fahrzeuge der Marke Porsche bereits verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Porsche Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.

Referenzen (Auszug)

Einige unserer Erfolge im Abgasskandal

Urteil
OLG Naumburg
28.02.2022 -
12 U 132/21
Fahrzeug
KM-Stand
VW Beetle 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2014
61.230 km
Entschädigung
27.340 €
Urteil
LG Nürnberg-Fürth
17.11.2021 -
16 O 1081/21
Fahrzeug
KM-Stand
Audi A6 3,0 TDI Euro 5
Gekauft als Gebrauchtwagen in 2017
155.557 km
Entschädigung
18.300 €
Urteil
OLG Köln
28.10.2021 -
28 U 14/21
Fahrzeug
KM-Stand
Audi A8 3,0 TDI Euro 6
Leasing in 2014
174.580 km
Entschädigung
28.640 €
Urteil
LG Nürnberg-Fürth
31.08.2021 -
4 O 7555/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Touareg 3,0 TDI Euro 6
Gekauft als Neuwagen in 2017
22.230 km
Entschädigung
60.300 €
Urteil
OLG Schleswig
31.08.2021 -
7 U 187/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Tiguan 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2011
106.650 km
Entschädigung
12.710 €
Urteil
LG Halle
07.06.2021 -
9 O 121/20
Fahrzeug
KM-Stand
VW Beetle 2,0 TDI
Gekauft als Neuwagen in 2014
55.875 km
Entschädigung
27.950 €

Einfach, bequem und schnell

So kommen Sie zu Ihrem Recht im Dieselskandal von Porsche

1. Daten einreichen

Mit unserem Formular senden Sie uns Unterlagen und Informationen zu Ihrem Auto

2. Kostenfreie Prüfung

Wir schätzen Ihren Fall rechtlich ein. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich

3. Ergebnis unserer Prüfung

Nach eingehender Prüfung teilen wir Ihnen unsere rechtliche Einschätzung mit

4. Weiteres Vorgehen

Nun entscheiden Sie frei, ob Sie uns beauftragen wollen, oder nicht.

Porsche Dieselskandal Verjährung

Verjährung droht Ende 2022 – Handeln Sie jetzt!

Im Porsche Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren wird dem Jahr 2022 besondere Bedeutung zukommen. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 wird der Großteil der Schadensersatzansprüche verjähren, nachdem eine Vielzahl Betroffener bereits 2019 über die Abgasmanipulationen informiert worden ist. 

Die Rechtsprechung stellt bei dem Beginn der Verjährung ganz überwiegend auf den Erhalt der Rückrufschreiben ab. Daher läuft die dreijährige Kenntnisabhängige Verjährungsfrist Ende 2022 ab. Jeder, der 2019 zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert worden ist, sollte daher möglichst bald handeln. Das gilt nicht nur angesichts der drohenden Verjährung. Hinzu kommt, dass der Schadensersatzanspruch wegen der Nutzungsentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer geringer wird. Erst wenn eine Klage eingereicht worden ist, haben betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Prozesszinsen, die den Entschädigungsanspruch wiederum erhöhen.

Die Chancen stehen gut

Hohe Erfolgschancen für eine Entschädigung

Bundesweit geben immer mehr Gerichte geschädigten Porsche-Fahrern im Zusammenhang mit 3,0 Liter V6 und 4,2 Liter V8 Dieselmotoren (EA897 und EA898) Recht. Nachdem bereits verschiedene Landgerichte feststellten, dass der Premium-Autohersteller haftet, verurteilte auch das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 30.01.2020, 13 U 81/19, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Porsche Cayenne mit einem 3,0 Liter V6 Motor.

Da die manipulierten Motoren nicht durch die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, sondern durch die Audi AG hergestellt worden sind, ist grundsätzlich die Audi AG die richtige Anspruchsgegnerin. Weitere Informationen zur Haftung der Audi AG bei 3.0 Liter Motoren des Typs EA896 und EA897 finden Sie auch hier.

Dementsprechend entschied beispielsweise das OLG Schleswig mit Urteil vom 07.08.2020, 1 U 119/19, dass die Audi AG auf Schadensersatz haftet. Dieser Entscheidung lag ein Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter V8-Dieselmotor des Typs EA898 (Euro 5) zugrunde.

Auch im Zusammenhang mit den in zahlreichen Porsche-Modellen verbauten 3.0 Liter V6 Motoren der Audi AG konnten wir bereits wichtige Entscheidungen zugunsten unserer Mandanten erstreiten (Auszug der durch uns gewonnenen Verfahren):

  • vor dem LG Nürnberg-Fürth:
    • Urteil vom 18.08.2020, 4 O 219/20 
    • Urteil vom 26.02.2021, 4 O 1981/20 
    • Urteil vom 29.03.2021, 4 O 1730/20 
    • Urteil vom 17.11.2021, 16 O 1081/21 
    • Urteil vom 07.09.2021, 4 O 8137/20 
    • Urteil vom 31.08.2021, 4 O 7555/20 
  • und vor dem LG Marburg:
    • Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20 
  • sowie vor dem OLG Köln:
    • Urteil vom 28.10.2021, 28 U 14/21 


Die Erfolgsaussichten sind daher überdurchschnittlich gut, wobei die meisten Entscheidungen bereits rechtskräftig sind. Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen. 

In vielen Verfahren kommt es auch gar nicht zu einem Rückabwicklungsurteil. Zahlreiche Fälle lassen sich schnell und unkompliziert mit einer Entschädigungsleistung zugunsten der betroffenen Erwerber lösen und die Fahrzeuge können behalten werden. Eine solche Regulierung kann wegen der aktuell hohen Wiederverkaufspreise oft wirtschaftlich sinnvoll sein.

Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge

Bisher betroffene Modelle im Porsche Dieselskandal

In den Porsche-Dieselfahrzeugen wurden oftmals die federführend durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Auch diese größeren Motoren verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Folge sind ab 2018 zahlreiche amtliche Rückrufe unter den Hersteller-Codes AH09, ALA1 und AJ07. Ein Ende des Porsche Abgasskandals rund um die Sechszylinder- und Achtzylindermotoren ist bis heute nicht abzusehen. Immer mehr Landgerichte und Oberlandesgerichte verurteilen entweder die Porsche AG als Herstellerin des Autos oder die Audi AG als Motorenproduzentin aufgrund der vorgenommenen Manipulationen bei den 3-Liter Dieselmotoren zu Schadensersatz.

Durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde bei folgenden Fahrzeugvarianten der Marke Porsche bereits unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt:

  • Porsche Cayenne (Euro 6)
  • Porsche Cayenne S Diesel (Euro 5) 
  • Macan S Diesel (Euro 6)

Verpflichtende Rückrufe und freiwillige Updates

Amtliche Rückrufe von Porsche und freiwillige Werkstattaktionen

Das KBA sah sich bereits am 18.05.2018 unter der Überschrift „Rückruf Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI“ zu folgender, auszugsweise wiedergegebener Pressemitteilung veranlasst:

„Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Mit Bescheid vom 14.05.2018 wurde für das Modell Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI (…) und das Modell Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI (…) durch das KBA ein verpflichtender Rückruf angeordnet. 

Dem Hersteller wurde aufgegeben, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.“

Im Jahr 2018 startete Porsche dementsprechend unter deren Hersteller-Codes AH09, ALA1 und AJ07 Rückrufaktionen. Einer Vielzahl von Porsche-Fahrern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines angeordneten Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss. 

Parallel finden bei zahlreichen Porsche-Modellen sogenannte „freiwillige Werkstattaktionen“ statt. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben der Porsche Deutschland GmbH übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Porsche-Fahrern unter verschiedenen Aktionscodes, etwa WKL5 („Steuergerät-Update Motorsteuergerät“), ein Software-Update nahegelegt.

Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.

Softwareupdate keine Lösung

Gefahren des Porsche Software-Updates

In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ von Porsche können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“? 

Dementsprechend berichteten uns viele Porsche-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet. 

Porsche übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen. 

Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind. 

Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen. 

Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates sicherlich weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.

Handeln Sie jetzt!

Autohersteller, die vom Dieselskandal betroffen sind

Wissenswertes

Aktuelles zum Porsche Dieselskandal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte heute im Dieselskandal für einen echten Paukenschlag. Mit drei Urteilen vom 14.07.2022 in den Rechtssachen...
Die deutsche Rechtsprechung versagt teilweise den gebotenen Verbraucherschutz. Dabei haben die Gerichte indessen oftmals das Europarecht nicht im Blick. Dieses...
Das Oberlandesgericht Schleswig hat im Dieselskandal rund um die von Audi produzierten 4,2 Liter V8 Motoren eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung...