Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Mercedes Dieselskandal beraten lassen!
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Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrem Einzelfall geeignet ist, um Ihre Schadensersatzansprüche effektiv geltend zu machen.
Aus Leidenschaft für Verbraucher
Der Dieselskandal hat längst auch die Daimler AG, die jetzige Mercedes-Benz Group AG, erreicht. Bereits seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen für mehr als eine halbe Million von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Rückrufbescheide erlassen. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Es geht um Funktionen wie die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, eine Dosierungsstrategie für die Beimischung von AdBlue und andere. Obwohl die Daimler AG im September 2019 die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 870 Millionen Euro akzeptierte und in den USA zahlreiche Kunden mit rund 2,2 Milliarden Dollar entschädigte, meint Daimler weiterhin, dass die Strategien zur Abgasnachbehandlung rechtmäßig seien. Diese Auffassung wird kaum noch haltbar sein. Denn im Februar 2021 wies das KBA mehrere Widersprüche der Daimler AG gegen die Rückrufbescheide zurück und bestätigte damit erneut, dass die Abschalteinrichtungen illegal sind.
Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Mercedes Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.
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Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge
Betroffen sind insbesondere Dieselmotoren des Typs OM651 und OM642, die in einer Vielzahl von Mercedes-Modellen verbaut worden sind. Bei folgenden Fahrzeugvarianten wurden durch das KBA bereits unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt:
Verpflichtende Rückrufe und freiwillige Updates
Wie sich aus vorstehender Auflistung ergibt, rollt bereits seit 2018 eine wahre Rückrufwelle bei der Daimler AG, der jetzigen Mercedes-Benz Group AG. Einer Vielzahl von Mercedes-Fahrern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines verpflichtenden Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss.
Parallel finden bei zahlreichen Mercedes-Modellen sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben von Mercedes übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Mercedes-Fahrern ein Software-Update nahegelegt.
Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.
Softwareupdate ist keine Lösung
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ von Mercedes können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
Dementsprechend berichteten uns viele Mercedes-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.
Mercedes übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.
Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.
Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.
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