Schrottimmobilien – Neufälle: Oftmals deutlich überhöhte Zinssätze – Anleger sollten auch ihre Kreditkonditionen überprüfen

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Im Themenbereich der Schrottimmobilien geht es typischerweise primär um Makel der finanzierten Anlage. So waren insbesondere die Kaufpreise der Immobilien überteuert oder die hieraus zu erzielenden Mieteinnahmen traten nicht in der versprochenen Höhe ein. Ein weiteres, äußerst gewichtiges Problem wird  in der allgemeinen Diskussion jedoch gänzlich außer Acht gelassen: namentlich der Kreditvertrag selbst und seine Bedingungen.

 

In nahezu sämtlichen der von Hoffmann und Partner Rechtsanwälte zahlreich überprüften, seit dem Jahr 2005 abgeschlossenen Finanzierungen wurden den Anlegern deutlich überhöhte Zinssätze abverlangt, obwohl durch den Vertrieb in aller Regel gerade die – vermeintlich – besonders günstigen Kreditkonditionen hervorgehoben worden waren.

 

Ein Vergleich der in den Darlehensverträgen vereinbarten Effektivzinssätze mit den jeweils marktüblichen Durchschnittszinssätzen ergab Abweichungen von bis zu 2,5 %. Es liegt auf der Hand, dass die Anleger in Kenntnis dieses Umstandes typischerweise weder den Darlehensvertrag geschlossen noch sich insgesamt an dem vollfinanzierten Kapitalanlagemodell beteiligt hätten. Dies verdeutlicht folgendes, vereinfachtes Beispiel.

 

Ausgangspunkt ist eine Standardbaufinanzierung mit einen Darlehensnominalbetrag von 100.000.- € bei zehnjähriger Zinsbindung und einer Tilgung von 1 % jährlich. Bei einem angenommenen, marktüblichen Zinssatz von 5 % beträgt die Summe der geleisteten Zinszahlungen nach 10 Jahren rund 47.000.- €. Bei einer Abweichung von „nur“ 1 %, also einem vereinbarten Zinssatz von 6 %, betragen die abverlangten Zinszahlungen demgegenüber circa 56.000.- €. Allein im ersten Zinsbindungszeitraum von 10 Jahren entsteht dem Anleger damit ein Zinsschaden in einer Größenordnung von 9.000.- €.

 

Dies entspricht dem Kaufpreis eines neuen Kleinwagens. Bei höheren Darlehenssummen oder größeren Abweichungen zwischen abverlangtem und marktüblichem Durchschnittszins erhöht sich der Zinsunterschied entsprechend. Hinzu kommt, dass nach Ablauf der Zinsbindung durch die finanzierenden Banken in aller Regel keine besseren, sondern typischerweise schlechtere Konditionen angeboten werden.

 

Anleger, die ihr Geld in sogenannte Steuersparimmobilien investiert haben, sollten daher nicht nur die Anlage auf deren Werthaltigkeit, sondern auch die Kreditkonditionen bei der finanzierenden Bank auf deren Angemessenheit überprüfen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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