Noch vor Beginn des „Audi-Jahres“ bestätigte das OLG Düsseldorf: Audi haftet im Abgasskandal auch für Porsche Fahrzeuge

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Das Jahr 2022 wird im Audi Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren besonderes Gewicht haben. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 könnte ein Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. Dies betrifft aber nicht nur Audi-Kunden, sondern auch Porschefahrer, die einen Porsche mit einem Dieselmotor der Ingolstädter erworben hatten. Denn im Jahr 2019 erhielt eine Vielzahl Betroffener die erste unerfreuliche Post von Audi oder Porsche. Wer sich schadlos halten will, muss unbedingt noch dieses Jahr tätig werden.

Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden rund 250.000 Premiumfahrzeuge der Hersteller VW, Porsche und Audi mit einem 3,0 Liter V6 oder 4.2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Zu diesen Fahrzeugen ergingen in den Jahren 2017 und 2018 Rückrufe des KBA, wobei die Fahrzeughalter oftmals im Jahr 2019 ihre Rückrufschreiben erhielten. Demgemäß wird Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte auf jeden Fall nunmehr schnell, jedoch bis spätestens Ende 2022 handeln.

Audi wurde bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. Porsche kam und kommt meist ohne Haftung davon, denn Porsche verwies meist mit erhobenem Finger auf den Motorenhersteller aus Ingolstadt. Das OLG Düsseldorf entschied nun am 09.12.2021, I-6 U 23/20, dass, wenn auch nicht Porsche, so denn aber die Audi AG für den entstandenen Schaden einzustehen hat. In dem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne Diesel aus dem Jahr 2016, der über einen 3,0L V6 TDI Motor der Audi AG verfügt. Audi wurde zu Schadensersatz in Höhe von 75.034,49 € zzgl. Zinsen verurteilt. Dabei stellte das OLG Düsseldorf ausdrücklich fest, dass Audi in jedem Fall kraft eigenen Verschuldens auch für Fahrzeuge der Marke Porsche zu haften hat. Denn Audi komme als Lieferant des betroffenen Motors die Pflicht zur Offenlegung der Manipulationen zu, so dass auch Schäden an Fahrzeugen anderer Marken zu ersetzen sind.

Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen. Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste. In dem ersten Verfahren drohte unserer Meinung nach die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. Im zweiten Fall stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können.

Fahrzeugerwerber der Marken Audi, Porsche oder Volkswagen, die im Jahr 2019 ein Rückrufschreiben erhalten hatten, sollten ihre Ansprüche gegen die Audi AG daher mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalts zeitnah noch im Jahr 2022 durchsetzen. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall genauer. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung an. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir auch die Kostenübernahme für Sie.

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