Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 bislang noch nicht die Dimension wie bei dem berüchtigten EA189 hat, spitzt sich die Lage für den Braunschweiger Autobauer auch hier weiter zu, wie die jüngste Rechtsprechungsentwicklung zeigt. In letzter Zeit stellte neben zahlreichen anderen Gerichten auch das LG Stuttgart mit Urteil vom 16.12.2021, 20 O 337/21, fest, dass die Volkswagen AG auf Schadensersatz haftet. Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda sollten jetzt unbedingt handeln, nachdem bereits zeitnah die Verjährung eintreten könnte.
Der Volkswagen-Konzern manipulierte nicht nur bei den Dieselmotoren des Typs EA189, die sich seit nunmehr rund 5 Jahren in der öffentlichen Diskussion befinden. Auch bei dem Nachfolgemotor EA288 sehen Gerichte die Volkswagen AG immer häufiger in der Haftung. Beim EA288 drehen sich die Prozesse vor allem um eine als Fahrkurvenerkennung oder auch Akustikfunktion bezeichnete Technik, mittels derer erneut der Testzyklus der Prüfbehörden erkannt wird. Das daneben in aller Regel installierte sog. Thermofenster spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
So sah beispielsweise das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, in der beim EA288 installierten Fahrkurvenerkennung zu Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Der Druck auf die Volkswagen AG erhöht sich daher zunehmend. Dies dürfte umso mehr gelten, als sich in dem der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einige Textpassagen finden, die unserer Meinung nach auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen.
Aktuell sprach nunmehr neben zahlreichen anderen Landgerichten im gesamten Bundesgebiet auch das LG Stuttgart mit seinem Urteil vom 16.12.2021, 20 O 337/21, dem Besitzer eines VW Golf VII mit einem Motor des Typs EA288 Schadensersatz zu. Das Fahrzeug entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr nicht einhalte. VW hafte daher auf Schadensersatz, entschied das Landgericht.
Die Entscheidung zeigt erneut, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit EA288-Motoren der Baujahre ab 2015 ihre Schadensersatzansprüche umgehend prüfen lassen sollten. Die Ansprüche wegen dieser Manipulationen sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl müssen Betroffene nunmehr handeln.
Nachdem bereits 2019 weitere Informationen hierzu zu Tage traten, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährungsfrist ansetzen. Danach drohen Ansprüche bereits Ende 2022 zu verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall genauer. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung an. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir auch die Kostenübernahme für Sie.
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