Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im VW Dieselskandal beraten lassen!
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Aus Leidenschaft für Verbraucher
Der Abgasskandal bei verschiedenen Autoherstellern kam durch den VW Dieselskandal rund um den manipulierten Dieselmotor des Typs EA189 (Euro 5) im Jahr 2015 ins Rollen. Aktuell sorgt der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 mit vier Zylindern (Euro 5 und Euro 6) für eine Art Dieselgate 2.0. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche 3.0 Liter V6 Motoren des Typs EA896 und EA897 (Euro 6) mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen.
Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.
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Schadensersatz trotz Verjährung
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 25.05.2020 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189 Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Hiernach erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer als Schadensersatz. Das Auto geben Sie zurück.
In vielen Verfahren gegen die Volkswagen AG kommt es auch gar nicht zu einem Rückabwicklungsurteil. Zahlreiche Fälle lassen sich schnell und unkompliziert mit einer Entschädigungsleistung zugunsten der betroffenen Erwerber lösen und die Fahrzeuge können behalten werden. Eine solche Regulierung kann vor dem Hintergrund der aktuell hohen Wiederverkaufspreise oft wirtschaftlich sinnvoll sein.
Zahlreiche Betroffene des VW Dieselskandals, die bislang noch nichts unternommen haben, ärgern sich und glauben, dass es jetzt zu spät sei. Dies ist jedoch ein Irrglaube! Denn in vielen Fällen hilft VW die Einrede der Verjährung nichts.
Wir hatten im Gegensatz zu manch anderer Verbraucherschutzkanzlei seit jeher entschieden die Auffassung vertreten, dass Schadensersatzansprüche bei Dieselmotoren des Typs EA189 auch heute noch durchsetzbar sind. Denn selbst falls man wie manche Gerichte einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB als verjährt erachten wollte, folgt die Haftung der Volkswagen AG doch jedenfalls aus § 852 BGB.
Der Bundesgerichtshof bestätigte aktuell mit zwei wichtigen Urteilen vom 21.02.2022, VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21, rund um den Skandalmotor EA189, dass Besitzer eines neu gekauften VWs grundsätzlich Anspruch auf sog. Restschadensersatz haben. Damit ist die Volkswagen AG auch dann zur vollumfänglichen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn der Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung bereits verjährt ist.
Käufer von Neufahrzeugen aus dem VW-Konzern sollten daher kein Geld verschenken, sondern VW umgehend in die Haftung nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von VW direkt oder von einem Händler erworben wurde. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Entschädigung sind denkbar einfach:
Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidungen wird es in vielen Verfahren gegen die Volkswagen AG nicht zu einem Rückabwicklungsurteil kommen. Zahlreiche Fälle werden sich weiterhin schnell und unkompliziert mit einer Entschädigungsleistung zugunsten der betroffenen Erwerber lösen lassen und die Fahrzeuge können behalten werden. Eine solche Regulierung kann wegen der aktuell hohen Wiederverkaufspreise oft wirtschaftlich sinnvoll sein.
Bei dem Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 stellt sich derzeit grundsätzlich kein Verjährungsproblem. Wir empfehlen Ihnen gleichwohl auch hier rasches Handeln, um bestehende Ansprüche nicht zu gefährden. Denn in einigen Fällen droht auch hier zeitnah die Verjährung.
Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 bislang noch nicht die Dimension wie bei dem berüchtigten EA189 hat, stellten in letzter Zeit viele Gerichte im gesamten Bundesgebiet fest, dass die Volkswagen AG auch bei dem Nachfolgermotor auf Schadensersatz haftet.
Neben zahlreichen positiven Entscheidungen durch Landgerichte verurteilte erstmals das OLG Köln mit Urteil vom 19.02.2021 die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Die VW-Anwälte hatten den Gerichtstermin versäumt. Daher erließ das OLG Köln ein sogenanntes Versäumnisurteil. Den Vorwurf, dass VW in dem Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, erachtete das Gericht als zugestanden.
Auch das OLG Naumburg sah in seinem Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, in der beim EA288 installierten Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz.
Der Druck auf die Volkswagen AG erhöht sich daher auch beim EA288 zunehmend. Dies dürfte umso mehr gelten, als sich in dem der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einige Textpassagen finden, die unserer Meinung nach auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen.
Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge
Seit dem Bekanntwerden der VW-Dieselaffäre Ende 2015 steht fest, dass der Volkswagen-Konzern millionenfach Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren verkauft und damit seine Kunden und die Zulassungsbehörden systematisch getäuscht hat. Die illegale Software erkennt, ob sich das Fahrzeug im Realbetrieb oder auf dem Prüfstand befindet und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Dabei werden die Stickoxid-Grenzwerte einzig im Testzyklus eingehalten, nicht jedoch beim Betrieb des Autos auf der Straße.
In den Motoren des Typs EA189, die allein in Deutschland in rund 2,4 Millionen Autos der Marken VW, Seat, Skoda und Audi verbaut worden sind, wurden dementsprechend durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.
Folge sind ab 2016 unzählige amtliche Rückrufe unter dem Hersteller-Code 23R7, der unter anderem folgende Modelle der Marke VW erfasst:
Aktuell sorgt der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 mit vier Zylindern (Euro 5 und Euro 6) für eine Art Dieselgate 2.0. Die Hinweise verdichten sich mehr und mehr, dass VW auch bei dem EA288 unter Verwendung einer sogenannten Fahrkurvenerkennung erneut „getrickst“ hat.
Der Motor des Typs EA288 wurde ab 2014 in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns verbaut. Für die Marke VW können beispielhaft folgende Fahrzeuge genannt werden:
Darüber hinaus wurden auch die 3.0 Liter V6 Motoren des Typs EA896 und EA897 (Euro 6) teilweise mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen. Diese leistungsstärkeren Motoren wurden unter anderem in den VW-Modellen VW Touareg 3.0 TDI, VW Phaeton 3.0 TDI sowie VW Amarok 3.O TDI verbaut. Der Touareg war bereits unter dem Hersteller-Code 23Y3 von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen.
Nachdem diese größeren Motoren nicht durch die Volkswagen AG, sondern durch die Audi AG hergestellt worden sind, ist grundsätzlich Audi der richtige Anspruchsgegner. Näheres zu Schadensersatzansprüchen gegen die Audi AG bei EA896 und EA897 Motoren erfahren Sie hier.
Verpflichtende Rückrufe und freiwillige Updates
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wertete die emissionsbezogene Prüfstandserkennung bei den EA189 Motoren als unzulässige Abschalteinrichtung und verpflichtete die Volkswagen AG dementsprechend mit bestandskräftigem Bescheid vom 14.10.2015, die Programmierung zu entfernen.
Ab dem Jahr 2016 startete VW dementsprechend unter dem Hersteller-Code 23R7 eine umfassende Rückrufaktion. Einer Vielzahl von Volkswagen-Fahrern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines angeordneten Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss.
Bei zahlreichen Volkswagen-Modellen, in denen Motoren des Typs EA288 verbaut sind, finden unter dem Aktionscode 23X4 sogenannte (noch) freiwillige Servicemaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben von VW übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Volkswagen-Fahrern ein Software-Update nahegelegt.
Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eins verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.
Softwareupdate keine Lösung
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ von VW können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht wirklich überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
Dementsprechend berichteten uns viele VW-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.
VW übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.
Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.
Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates sicherlich weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.
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