Ihre Chance auf mehrere tausend Euro Schadensersatz – jetzt kostenfrei und unverbindlich von Anwälten für Verbraucherschutz im Audi Dieselskandal beraten lassen!
Um Ihren Einzelfall bestmöglich prüfen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen, die Sie bequem hier hochladen können.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch gerne nachreichen.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Bekannt aus:
Sie sind vom Abgasskandal betroffen?
Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrem Einzelfall geeignet ist, um Ihre Schadensersatzansprüche effektiv geltend zu machen.
Aus Leidenschaft für Verbraucher
Die VW-Tochter Audi spielt eine zentrale Rolle im Dieselskandal.
Schätzungsweise rund 250.000 der mit einem 3,0 Liter V6 oder 4.2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG bestückten Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen wurden nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet. Betroffen sind Motoren des Typs EA896 (Gen2), EA897 und EA898.
Die kleineren Modelle mit Vierzylinder Motoren des Typs EA189 wurden bereits in den Jahren 2016 und 2017 wegen einer illegalen Abschalteinrichtung unter dem Hersteller-Code 23Q7 zurückgerufen. Aktuell sorgt der Nachfolgemotor des EA189 mit der internen Typenbezeichnung EA288 mit vier Zylindern für eine Art Dieselgate 2.0. Nachdem diese Motoren nicht durch die Audi AG, sondern durch die Volkswagen AG hergestellt worden sind, ist grundsätzlich VW der richtige Anspruchsgegner. Näheres zu Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG bei EA189 und EA288 Motoren erfahren Sie hier.
Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche geltend! Wir von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind Ihre starken Partner im Audi Abgasskandal. Seit Jahrzehnten nehmen wir die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.
Referenzen (Auszug)
Einfach, bequem und schnell
1. Daten einreichen
Mit unserem Formular senden Sie uns Unterlagen und Informationen zu Ihrem Auto
2. Kostenfreie Prüfung
Wir schätzen Ihren Fall rechtlich ein. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich
3. Ergebnis unserer Prüfung
Nach eingehender Prüfung teilen wir Ihnen unsere rechtliche Einschätzung mit
4. Weiteres Vorgehen
Nun entscheiden Sie frei, ob Sie uns beauftragen wollen, oder nicht.
Audi Dieselskandal Verjährung
Im Audi Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren wird dem Jahr 2022 besondere Bedeutung zukommen. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 wird der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren, nachdem eine Vielzahl Betroffener bereits 2019 über die Abgasmanipulationen informiert worden ist.
Die Rechtsprechung stellt bei dem Beginn der Verjährung ganz überwiegend auf den Erhalt der Rückrufschreiben ab. Daher läuft die dreijährige Kenntnisabhängige Verjährungsfrist Ende 2022 ab. Jeder, der 2019 zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert worden ist, sollte daher möglichst bald handeln. Das gilt nicht nur angesichts der drohenden Verjährung. Hinzu kommt, dass der Schadensersatzanspruch wegen der Nutzungsentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer geringer wird. Erst wenn eine Klage eingereicht worden ist, haben betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Prozesszinsen, die den Entschädigungsanspruch wiederum erhöhen.
Gute Chancen im Audi Dieselskandal
Audi wurde bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. So konnte die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte beispielsweise in diesen Verfahren verbraucherfreundliche Urteile erstreiten:
Die Erfolgsaussichten sind daher überdurchschnittlich gut, wobei die meisten Entscheidungen bereits rechtskräftig sind. Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen.
Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste. In dem ersten Verfahren drohte unserer Meinung nach die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. Im zweiten Fall stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können
In vielen Verfahren gegen die Audi AG kommt es auch gar nicht zu einem Rückabwicklungsurteil. Zahlreiche Fälle lassen sich schnell und unkompliziert mit einer Entschädigungsleistung zugunsten der betroffenen Erwerber lösen und die Fahrzeuge können behalten werden. Eine solche Regulierung kann wegen der aktuell hohen Wiederverkaufspreise oft wirtschaftlich sinnvoll sein.
Von Rückrufen betroffene Fahrzeuge
In einer Vielzahl von Fahrzeugen des VW-Konzerns wurden die federführend durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Diese größeren Motoren verfügen nach den Feststellungen des KBA sehr oft über unzulässige Abschalteinrichtungen.
Folge sind ab 2018 zahlreiche amtliche Rückrufe unter dem Hersteller-Code 23X6. Ein Ende des Audi Abgasskandals rund um die Sechszylinder- und Achtzylindermotoren ist bis heute nicht abzusehen. Immer mehr Landgerichte und Oberlandesgerichte verurteilen die Audi AG aufgrund der auch hier vorgenommenen Manipulationen bei den 3-Liter Dieselmotoren zu Schadensersatz.
Durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurden bei Audi 3.0 l Motoren bereits bei folgenden Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen:
Die Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898 wurden nicht nur in den vorgenannten Audi-Fahrzeugen, sondern auch in Kfz der Marken Porsche (=) „Porsche“ farbig und link zur Hersteller-Seite Porsche) und VW (=) „VW“ farbig und link zur Hersteller-Seite VW) verbaut.
Verpflichtende Rückrufe und freiwillige Updates
Das KBA sah sich bereits am 23.01.2018 unter der Überschrift „Rückruf für Audi 3.0 l Diesel Euro 6“ zu folgender, auszugsweise wiedergegebener Pressemitteilung veranlasst:
„Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen.
Die schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion springt bei diesen Fahrzeugen nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an. Im realen Verkehr unterbleibt diese NOx-Schadstoffminderung. Die Strategien unterscheiden sich leicht von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp. Das KBA hat deshalb in den vergangenen Wochen verpflichtende Rückrufe dieser Fahrzeuge angeordnet, um die Vorschriftsmäßigkeit der produzierten Fahrzeuge wiederherzustellen.“
Im Jahr 2018 startete Audi dementsprechend unter dem Hersteller-Code 23X6 eine umfassende Rückrufaktion. Einer Vielzahl von Audi-Fahrern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines angeordneten Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss.
Parallel finden bei zahlreichen Audi-Modellen sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen statt. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben der Audi AG übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Audi-Fahrern unter verschiedenen Aktionscodes, etwa 23Z2 oder auch 23BR, ein Software-Update nahegelegt.
Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.
Softwareupdate keine Lösung
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ von Audi können erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
Dementsprechend berichteten uns viele Audi-Fahrer von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.
Audi übernimmt die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.
Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.
Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates sicherlich weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.
Wissenswertes
Adresse
Dr. Hoffmann & Partner
Virchowstraße 20D
90409 Nürnberg
Rechtsgebiete
© 2022 Dr. Hoffmann & Partner