Die Ablösefalle bei Schrottimmobilien

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Speziell im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen ist in letzter Zeit häufig zu beobachten, dass Banken bereits einige Zeit vor dem Auslaufen des Kredits mit verschiedenen „Umschuldungsvorschlägen“ an den Kreditnehmer herantreten. Anleger sollten hier jedoch sehr vorsichtig sein und das Darlehen nicht vorschnell ablösen.“

 

Die Frage einer Umschuldung kann sich allgemein dann stellen, wenn der Kredit ausläuft und eine Anschlussfinanzierung erforderlich wird. Bietet die ursprünglich finanzierende Bank ungünstige Konditionen an, kann die Aufnahme eines Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut zu besseren Bedingungen durchaus sinnvoll sein. Vorsicht ist jedoch dann geboten, wenn die Bank bei einem noch längere Zeit laufenden Darlehen und somit quasi „ohne Not“ dem Darlehensnehmer den Ausstieg aus der ursprünglichen Finanzierung schmackhaft machen will.

 

Gerade bei der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen wird den Darlehensnehmern häufig angeboten, bei einer kurzfristigen Umfinanzierung zu einer anderen Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung oder gar auf einen Teil der noch offenen Restforderung zu verzichten. In diesen Zusammenhang sind auch die „Sonderaktionen“ der jetzigen Paratus AMC GmbH, der vormaligen GMAC-RFC Bank GmbH, einzuordnen. Nachdem viele der durch uns vertretenen Anleger wirtschaftlich nicht mehr in der Lage waren, den Kredit zu bedienen und sich nach Kündigung erheblichen Darlehensrestforderungen ausgesetzt sehen, bietet die Paratus AMC GmbH in so manchem Fall an, das Darlehen umzuschulden oder zumindest die Immobilie im Namen des Anlegers zu verkaufen. Der Verkaufserlös soll dann an die Paratus fließen. Gleichzeitig wird ein Teilverzicht auf die sodann noch offene Restforderung angekündigt. Geht der Anleger darauf nicht ein, werden ihm „weitere kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ in Aussicht gestellt.

 

Anleger, die Ablöse- oder derartige Verkaufsangebote bekommen, sollten äußerst hellhörig werden. Denn: Banken verschenken kein Geld.

 

Vor allem werden nach einer teilweisen oder gar vollständigen Rückführung des Darlehens die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank sehr gering. Stellt sich später heraus, dass es sich um eine so genannte Schrottimmobilie handelt und Schadensersatzansprüche gegen die ursprünglich finanzierende Bank in Betracht kommen, verbleibt oftmals nur der riskante und beschwerliche Weg zu Gericht. Denn die Bank hat ja das, was sie wollte: nämlich ihr Geld. Der Anleger verliert somit ein wichtiges Druckmittel, so dass wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Vergleichswege nahezu unmöglich werden.

 

Anleger sollten daher bei finanzierten Immobilienkapitalanlagen den Kredit auf keinen Fall vorschnell ablösen und sich weder von den derzeit günstigen Hypothekenzinsen noch von vermeintlich großzügigen Angeboten in Form von „einmaligen Chancen“ der Banken blenden lassen.

 

Sollte auch Ihnen ein derartiger Umschuldungsvorschlag unterbreitet worden sein, können Sie sich bei Rückfragen vertrauensvoll an uns wenden.

 

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