Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) musste rund um den Wohnmobil Dieselskandal eine weitere Niederlage einstecken. Nachdem zuletzt bereits das LG Landau mit Urteil vom 27.12.2021, 2 O 169/21, und das LG Meiningen im Januar 2022, Az.: 1 O 425/21, Wohnmobilbesitzern Schadensersatz zugesprochen hatten, erließ zuletzt auch das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21, eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung. Aufgrund der positiven Rechtsprechungsentwicklung im gesamten Bundesgebiet sollten Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns ausgestattet sind, nicht einfach abwarten, sondern auch wegen der drohenden Verjährung bald handeln.
Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera, Landau und Meiningen die FCA in der Verantwortung sahen, verurteilte zuletzt auch das Landgericht Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 1 O 114/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 50.650,70 € nebst Zinsen. Streitgegenständlich war ein 2014 neu gekauftes Wohnmobil des Modells Advantage 6511 von Dethleffs. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3 JTD Motor ausgestattet.
Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung
Durch die Medien ist bereits vor einiger Zeit aufgedeckt worden, dass in vielen auf Basis des Fiat Ducato hergestellten Wohnmobilen unterschiedlichster Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Insbesondere eine Strategie gerät zunehmend in den Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzungen: die sogenannte Zeitschaltuhr. Da der Testzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt dies dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Das LG Ravensburg stellte in seiner aktuellen Entscheidung vom 31.01.2022, 2 O 114/21, zutreffend fest, dass es sich bei einer derartigen Steuerung um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Rechtssinne handelt.
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat Abgasskandal
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Ravensburg zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Nach unserer Auffassung ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird. Darüber hinaus besteht das Risiko der Verjährung. Ansprüche gegen die Beteiligten bei FIAT (FCA Italy, Stellantis, FPT Industrial) können nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die kurze, kenntnisabhängige Verjährung von Ansprüchen beträgt lediglich drei Jahre, so dass es auch insoweit ratsam ist, nichts auf die lange Bank zu schieben.