LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, 6 O 119/16, verurteilt VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

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Der Kläger begehrte Schadensersatz unmittelbar von VW und machte unter anderem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW geltend. Der erworbene PKW der Marke VW war mit dem VW Motor Typ EA 189 ausgestattet und vom sogenannten Abgasskandal betroffen, bei dem durch eine Motorsoftware der Ausstoß von Stickoxid („NOx“) im behördlichen Prüfverfahren optimiert wird. Hierin erkannte das LG Offenburg eine bewusste Manipulation des Fahrzeugs zu Lasten des Erwerbers. Das besondere ist, dass das LG Offenburg der VW AG die Pflicht auferlegte, die bestrittene anfängliche Kenntnis im Detail zu widerlegen und damit deren „einfaches Bestreiten“ als prozessual ungenügend einstufte. Das LG Offenburg attestierte der Volkswagen AG, dass diese „in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im Profitinteresse zentrale gesetzliche Umweltvorschriften aushebelte und zugleich ihre Kunden täuschte“. Das LG Offenburg bezeichnete das Vorgehen der Volkswagen AG als „System der planmäßigen Verschleierung gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern“.

Das extrem deutlich formulierte Urteil des Landgerichtes Offenburg ist zu begrüßen und setzt sich sehr tiefgehend mit den streitigen Sach- und Rechtsfragen auseinander.

Erwerber von einschlägigen Fahrzeugen sollten daher eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

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