Das Landgericht Marburg hat am 29.10.2020, Az.: 2 O 67/20, eine wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und einem durch unsere Kanzlei vertretenen Audi A6-Fahrer Schadensersatz zuerkannt. Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich um eine der ersten positiven Entscheidungen bundesweit, die einen durch Audi hergestellten 3,0 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 betrifft. Zudem hat Audi bereits angekündigt, gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Für die Audi AG wird es im Dieselskandal immer enger. Nachdem bereits das OLG Koblenz mit Urteil vom 05.06.2020, 8 U 1803/19, feststellte, dass der Autobauer aus Ingolstadt haftet, verurteilte in letzter Zeit auch das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 39/20, die Audi AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Audi SQ5 3.0 TDI. In einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 € zuerkannt. Diese Entscheidungen ordnen sich in eine Reihe erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um den Motor des Typs EA 897 mit der Schadstoffklasse Euro 6 ein.
Jetzt hat die Audi AG auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken müssen. In seiner aktuellen Entscheidung vom 29.10.2020, 2 O 67/20, stellte das LG Marburg fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 haftet. Die Entscheidung ist bahnbrechend. Nach unserem Kenntnisstand gibt es im gesamten Bundesgebiet bislang nur äußerst vereinzelt positive Entscheidungen, welche die mit 3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 bestückten Premium-Modelle der Audi AG betreffen.
Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die „Urteilsflut“ wie gegen die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Dort hat der BGH ja bereits mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, bestätigt, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen.
Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen. Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt. Nach unserer Auffassung stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 29.10.2020 zeigt erneut, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0 Liter Motoren der Schadstoffklasse Euro 5 ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Bemerkenswert ist auch, dass die Audi AG bereits vor Ablauf der Berufungsfrist mitteilte, gegen das Urteil des LG Marburg keine Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig und der Kauf wird bald vollständig rückabgewickelt werden.
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