Der Kläger erklärte die Anfechtung des mit seinem Händler geschlossenen Kaufvertrages und verlangte Schadensersatz. Der erworbene PKW der Marke Seat war mit dem VW Motor Typ EA 189 ausgestattet und vom sog, bei dem durch eine Motorsoftware der Ausstoß von Stickoxid („NOx“) im behördlichen Prüfverfahren optimiert wird. Hierin erkannte das LG München I eine arglistige Täuschung, die den Händler nach Anfechtung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer.
Die Entscheidung weist eine beachtliche Besonderheit auf. Dem Händler wird das vom Landgericht München I unterstellte positive Wissen der Volkswagen AG um die Manipulationen schlicht zugerechnet. Im konkreten Fall agierte als Händler eine Gesellschaft, die nach ihrem eigenen Internetauftritt letztlich mit dem Konzern gesellschaftsrechtlich (Beteiligungen) verflochten war. Das Landgericht urteilte, dass sich der Händler in diesem Fall schon aus Gründen des gesetzten Rechtsscheins so behandeln lassen müsse, als sei er eine Konzerntochter von VW.
Mit der Begründung des LG München I lassen sich aber ganz allgemein auch schadensersatzrechtliche Ansprüche gegenüber VW selbst herleiten.
Erwerber von einschlägigen Fahrzeugen sollten daher eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.