„Steuersparimmobilien“ und kein Ende! Hoffmann & Partner Rechtsanwälte mit der Überprüfung zahlreicher Finanzierungen der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH und der Deutschen Kreditbank AG (DKB) beauftragt

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Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind mit der rechtlichen Überprüfung zahlreicher Immobilienfinanzierungen der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH und der Deutschen Kreditbank AG (DKB) beauftragt.

 

Während sich die aus den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Zusammenhang mit den „klassischen“ so genannten Schrottimmobilien bekannten Banken weitgehend zurückgezogen hatten, treten bei der Finanzierung von „Steuersparimmobilien“, insbesondere Denkmalschutzobjekten, seit dem Jahre 2005 die ehemalige GMAC-RFC Bank GmbH und die Deutsche Kreditbank AG (DKB) in besonderem Maße in Erscheinung.

 

Die Geschäfte der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH, die jetzt unter „Paratus AMC GmbH“ firmiert, waren bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag. Dort wurde die Bundesregierung um eine Bewertung der Presseberichte, dass „die Finanzierungen scheinbar systematisch über eine Vertriebsstruktur auch dazu genutzt wurden, Immobilien minderer Qualität in den neuen Bundesländern als Altersvorsorge an Bürgerinnen und Bürger zu verkaufen“, ersucht (vgl. BT-Drucks. 16/11713 vom 22.01.2009).  Auch die Deutsche Kreditbank AG (DKB) war laut der von „Stiftung Warentest“ herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“ in einer Vielzahl von Neufällen als Kreditgeber beteiligt (vgl. Finanztest Heft 2/2011 unter dem Titel „Neue Fakten gegen die Bank“).

 

Auch Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte  „Steuersparimmobilien“ investiert haben, sollten ihre Anlage unbedingt zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Das Hauptproblem dieser „Steuersparmodelle“ ist die Schere zwischen tatsächlichem Verkehrswert der Immobilie und Darlehenssumme, die existenzgefährdende Dimensionen annehmen kann. Noch offene Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen des tatsächlichen Wertes der Immobilie sind hierbei keine Seltenheit. Diese „ungedeckte“ Darlehensforderung sollte unbedingt  reguliert werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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